Wurzelbehandlungen:
Eine Wurzelbehandlung ist der Versuch der Erhaltung eines Zahnes, bei dem das Nerv-Gefäß-Bündel (=“der Nerv“) entzündet oder abgestorben ist.
Die gesetzlichen Krankenkassen fordern aus Gründen der Wirtschaftlichkeit, nur noch an den Zähnen Wurzelbehandlungen durchzuführen, an denen mit großer Sicherheit ein Erfolg absehbar ist. Das bedeutet für Sie, dass sowohl der siebente und achte Zahn, als auch Zähne, an denen man schon auf dem Röntgenbild erkennt, dass eine Behandlung nur sehr schwer möglich sein wird, nicht zu Lasten der Krankenkasse behandelbar sind.
Es ist durchaus möglich an diesen Zähnen dennoch eine Wurzelbehandlung vorzunehmen – die Kosten dafür tragen dann jedoch Sie.
Natürlich helfe ich Ihnen bei dieser schwierigen Entscheidung!
Es gibt auch Kollegen, die mit Hilfe eines OP-Mikroskops selbst schwierigste Wurzelbehandlungen zum Erfolg bringen – natürlich mit erheblichen Zeitaufwand und bei entsprechender Honorierung. Gerne überweise ich Sie zu so einem Fachmann.